Zehntherren in Weinheim
1787 schrieb J. G. Widder sein Buch "Geographisch-historische Beschreibung der Kurtürstlichen Pfalz".
Darin heißt es (Seite 179f) über Weinheim: "Das Dorf besteht aus drei Kirchen, drei Schulen und 112 bürgerlichen Häusern,
welche 140 Familien bewohnen. Die Gemarkung enthält 1423 Morgen Äcker, 18 Morgen Wingert, 51 Morgen Wiesen,
10 Morgen Garten, 5 Morgen Wald." Als Gutsherren nennt Widder neben dem Deutschen Ritterorden und der
kurfürstlichen Hofkammer u.a. die Knebel´schen Freigüter und die Freiherrn von Reigersberg als Zehntherren.
Der "Knebel´sche Hof", Besitztum der Herren Knebel von Katzenelnbogen, lag zwischen
dem heutigen St.Gallus-Ring und der Hauptstraße. In ihrem Besitz war auch die "Knebelische Poppenmühle",
die heutige Poppenschenke; diese gehört auch heute noch zum Stadtteil Weinheim. Die Freiherrn von Reigersberg
waren die Zehntherren in Weinheim. Sie bezogen 7/8 des "ganzen Zehnten jenseits der Straße"
damit ist wohl die ehemalige Holzstraße zum Vorholz gemeint -; der katholische Pfarrer, d.h. die
geistliche Kurfürstliche Verwaltung bezog ein Achtel. Diesen Zehnten hatte Pfalzgraf Ruprecht I. 1400 gekauft.
Die Freiherrn hatten als Zehntherren die Bau- und Reparaturverpflichtung für den Chor der katholischen
Kirche und für das Pfarrhaus. Letztmalig wird das in einer Urkunde vom 7. August 1793 deutlich,
die in einer Abschrift vorliegt: Bei einer Versteigerung der Pacht des Fruchtzehnten auf vier Jahre erhielt
Jakob Neidlinger den Zuschlag. U.a. war er damit verpflichtet: die zum Weinheimer Chor- und Pfarrhausbau
oder -reparatur nöthigen Fuhren in Zufühung derer dazu erforderlichen Baumaterialien wie im gleichen
die derhalbigen Gänge unentgeldlich zu verrichten.
Das Gebot bei der Versteigerung betrug:
61 Malter Korn, 65 Malter Weizen, 74 Malter Gerste, 81 Malter Spelz.