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Zweite urkundliche Erwähnung
In der bereits erwähnten Urkunde vom 12. Februar 772 schenkt ein gewisser Hrandolf seine Besitztümer
in Weinheim dem Kloster Fulda unter dem Abt Sturmius zu "ewigem Besitz".
Eine Urkunde vom 16. Juni 815, es ist die zweitälteste urkundliche Erwähnung des Dorfes, berichtet,
Hrandolf habe mit seiner Gattin Theodrat dem Kloster Hersfeld eine Hofstelle
und vier Weinberge in Weinheim vermacht.
Dabei werden als Besitzer benachbarter Güter u.a. der Kaiser und das Kloster St. Maximin bei Trier genannt.
Fast 150 Jahre später wird eben dieses Kloster als Grund- und Kirchherr der Weinheimer Kirche genannt.
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